Next Generation Recruiting

Personalbeschaffung in der EU-DSGVO-Falle

Ab dem 25. Mai 2018 erhalten natürliche Personen eine größere Kontrolle über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Wer mit Bewerberdaten umgeht, sollte per se ein hohes Maß an Sensibilität für die Dinge des Datenschutzes mitbringen. In Deutschland gelten bereits seit langem umfangreiche Datenschutzvorschriften, das Bundesdatenschutzgesetz gehört weltweit zu den strengsten seiner Zunft.

Doch ab dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften werden mit dieser Verordnung EU-weit noch deutlich enger gefasst und deren Einhaltung wird vor allen Dingen künftig wesentlich konsequenter geprüft.

Wer wie im Bereich des Recruiting in großem Umfang mit personenbezogenen Daten umgeht, dem muss klar sein, welche Konsequenzen die EU-Datenschutzgrundverordnung auch für seinen Bereich hat.

Zur Webinar-Anmeldung

Neben anderen neuen Vorschriften haben die Bewerber fortan umfangreichere Informationsrechte mit Blick auf sämtliche über sie gespeicherten Daten – sowie das Recht auf Löschung personenbezogener Daten. Die Einhaltung dieser Rechte muss durchgehend gewährleistet und jederzeit nachweisbar sein. Diese Beweisführung kann nur mit einer fortwährend aktualisierten Dokumentationskette sämtlicher relevanter Prozesse im Unternehmen erbracht werden. Gerade im Umfeld des Recruiting besonders wichtig: Jedes Unternehmen muss in allen Bereichen für jedes erhobene Datenfeld jederzeit in der Lage sein, deren Notwendigkeit und Zugriffsberechtigungen nachzuweisen. Unzweckmäßig gespeicherte Daten bedeuten bereits einen groben Regelverstoß. Die Rechte der Bewerber auf

  • Transparenz,
  • Einsichtnahme und Auskunft,
  • Löschung der Daten sowie
  • Richtigstellung


gelten uneingeschränkt. Das automatisierte Verarbeiten von Daten, wie z.B. das Profiling muss dem Bewerber zur Kenntnis gebracht werden.

Das Risiko gegen geltende Regelungen zu verstoßen ist besonders groß, wenn Bewerberdaten unkontrolliert, z.B. per Mailweiterleitung im Unternehmen geteilt werden. Die EU-DSGVO stellt die Recruiting-Prozesse auf den Prüfstand. Ein Verstoß gegen den Datenschutz kann zukünftig Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro nach sich ziehen.

Auf der anderen Seite bietet die EU- Datenschutzverordnung die große Chance, den Recruitingprozess fortschrittlicher zu gestalten, da er vor diesem Hintergrund einem Review zu unterziehen ist.

In unserem Webinar „Next Generation Recruiting“ erfahren Sie, wie Sie die HR Prozesse rund um das Recruiting sicher gestalten, die EU-DSGVO konform umsetzen und unkalkulierbare Risiken vermeiden können.


Mehr zum Thema erfahren Sie in unserer Publikation Next Generation Recruiting. Schöne neue Welt!. Einen Link zum Whitepaper senden wir Ihnen mit der Bestätigung Ihrer Webinar-Anmeldung. Alternativ können Sie das Dokument auch hier herunterladen.

 

Termin

Mittwoch, 18. April 2018
15:00 - 15:45 Uhr

Webinar-Anmeldung


Die Anmeldefrist ist abgelaufen, daher können Sie sich leider nicht mehr zu unserem kostenfreien Webinar "Next Generation Recruiting" anmelden.